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WETTREGLEMENT

WETTREGLEMENT

WETTREGLEMENT

gemäß dem

Gesetz vom 4. Juli 2019 über die Tätigkeit von Wettunternehmen (Tiroler Wettunternehmensgesetz)

 

In Übereinstimmung mit dem Tiroler Wettunternehmergesetz vom 4. Juli 2019  handelt die Firma Network System Development GmbH (im Folgenden als "wir" bzw. “Buchmacher” bezeichnet) als Buchmacher für den Abschluss von Wetten. Ein Rechtsverhältnis besteht jedoch immer nur zwischen dem Kunden und der Network System Development GmbH.

Die vertragliche Vereinbarung für diese Website besteht zwischen der Network System Development GmbH und dem registrierten Benutzer Meridian Gaming Ltd.

Durch das Akzeptieren dieser Wettbestimmungen bestätigt der Kunde, dass er alle hier beschriebenen Bedingungen für die Teilnahme an den angebotenen Dienstleistungen erfüllt.

Kunden werden gebeten, diese Wettbestimmungen sorgfältig zu lesen. Wenn der Kunde unsere Wettbüros nutzt, akzeptiert er diese Wettbestimmungen und verpflichtet sich, diese einzuhalten

 

1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

1.1 Nach § 2 des Tiroler Wettunternehmergesetzes ist ein "Buchmacher" jeder, der in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Wetten abschließt.

1.2 Nach § 2 des Tiroler Wettunternehmergesetzes ist eine "Wette" die Verabredung eines Preises zwischen zwei oder mehreren Personen über den unbekannten Ausgang eines zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verabredung festgelegten Ereignisses oder über den Eintritt eines bestimmten Umstandes im Zusammenhang mit einem solchen Ereignis, wenn der Ausgang des Ereignisses oder der Eintritt des bestimmten Umstandes nicht ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängt.

1.3 Gemäß § 10 ist „Internet-Wetten“ die Ausübung der Tätigkeit eines Wettunternehmens über ein elektronisches Medium, das es einer Person ermöglicht, an einer Wette außerhalb eines Wettbüros teilzunehmen.

1.4 "Einzelwette" ist die einfachste Art der Wette. Die Wette zielt nur auf ein einziges Ergebnis ab. Im Falle eines Gewinns gewinnen die angegebenen Gewinnquoten.

1.5 "Kombiwette" ist eine Kombination einer Wette mit bis zu neun anderen Wetten, wobei sich die Gesamtquote aus der Multiplikation aller Einzelquoten ergibt. Ein Gewinn ist jedoch nur möglich, wenn alle Teilwetten dieser Kombinationswette gewinnen.

1.6 "Endergebnis" bezeichnet das Ergebnis am Ende eines Ereignisses, auch wenn ein Ereignis abgesagt oder angehalten wird und erst später fortgesetzt wird. Wenn das Ereignis später nicht fortgesetzt wird, sind alle ausstehenden Wetten ungültig (aber Wetten, die noch nicht platziert wurden, z. B. "Wer führt zur Halbzeit?" Usw.).

 

 

2. BESTIMMUNGEN ÜBER DEN TYP (EINZELN, KOMBINIERTE WETTEN usw.) UND DIE PLATZIERUNG EINER WETTE

2.1 Unsere Buchmachertätigkeiten dürfen nur für rechtmäßige Zwecke und in gesetzeskonformer Weise verwendet werden. Insbesondere gelten die Bestimmungen des Tiroler Wettunternehmergesetzes sowie des Tiroler Jugendschutzgesetzes.

 2.2 Nur gemäß dem Tiroler Wettunternehmergesetz erlaubte Wetten werden abgeschlossen. Dementsprechend dürfen nur Wetten von Personen platziert werden, die bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben. . Weiters bieten wir keine Wetten an, welche Menschen aufgrund des Geschlechts, der Sexualität, der ethnischen Zugehörigkeit etc. herabsetzen, sowie Wetten, welche auf Hunderennen abzielen, oder Wetten auf Veranstaltungen, welche vornehmlich zum Abschluss von Wetten ausgetragen werden. Abgesehen davon werden keine Livewetten angeboten, ausgenommen solche auf Teilergebnisse und Endergebnisse.

2.3 Die aktuellen Wettquoten der von uns angebotenen Wetten finden Sie auch auf der Website www.meridianbet.at, da wir zum Anbieten unserer Wetten das Softwaresystem dieser Firma nutzen. Dies ist jedoch nur eine Information; Die tatsächlichen Quoten können sich ändern, bis das wettgegenständliche Ereignis eintritt. Es gelten immer die in unserem Wettlokal angezeigten Quoten.

2. Die Kundin bzw. der Kunde setzt Wetten ausschließlich zu nichtkommerziellen Zwecken als Privatperson zu seinem persönlichen Vergnügen.

2.5 Die Kundin bzw. der Kunde ist angehalten, sein Wettanbot vor Abschluss noch einmal zu überprüfen. Unbeabsichtigt falsch abgegebene Wetten können nicht reklamiert werden..

 2.6 Der Kunde darf Wetten nur in seinem Namen und nicht im Namen Dritter platzieren.

2.7 Eine Wette wird platziert, sobald wir das Angebot des Kunden als Buchmacher angenommen haben.

2.8 Um Manipulationen zu verhindern, darf der Kunde nicht auf Ereignisse setzen, an deren Ergebnis er direkt oder indirekt beteiligt ist oder die er beeinflussen kann.

2.9 Wenn im Wettzeitraum Informationen über ein Ereignis bekannt werden, anhand derer das Ergebnis dieses Ereignisses vorhergesagt werden kann, wird entweder die Wette für ungültig erklärt oder der Wettannahmezeitraum neu definiert. Wenn die Person nicht an Sportwetten teilnimmt, auf die Wetten platziert wurden (z. B. ein Fußballspieler, der nicht verwendet wird), gilt die Wette als verloren. Wenn das Ereignis selbst nicht stattfindet, ist die Wette ungültig.

 

3. BESTIMMUNGEN ÜBER BETRAG, ART UND FORM DER ZAHLUNG VON WETTEN

3.1 Die einzige Währung, die verwendet wird, ist EURO

 3.2 Wetten können über das Kundenkonto getätigt werden. Geld kann über Banküberweisungen, durch den Einsatz von Zahlungsanbietern und durch Einzahlung von Bargeld bei der Wettagentur auf dieses Kundenkonto überwiesen werden.

 3.3 Für dringende Überweisungen (in der Regel am selben Werktag) auf das Kundenkonto wird eine Gebühr von EUR 15 erhoben. Standardüberweisungen (ca. 3-5 Werktage) sind kostenlos. Bareinzahlungen beim Wettbüro sind ebenfalls kostenlos.

3.4 Es gibt einen Mindesteinsatz von 1,00 EUR pro Einzelwette und einen Mindesteinsatz von 1,00 EUR pro Kombinationswette.

 3.5 Durch die Teilnahme an den Wetten setzt sich der Kunde dem Risiko aus, dass er das auf das Kundenkonto eingezahlte Geld verliert. Für besondere Gefahren und Warnungen siehe Kapitel 7, für die Möglichkeiten der Selbstausschluss siehe Kapitel 8.

3.6 Von Kundinnen und Kunden, welche Wetten mit einem Einsatz von mehr als EUR 50,-- abschließen möchten, verlangen wir jedenfalls die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, welcher die Vorgaben des § 40 Bankwesengesetzes erfüllen muss. Die Identität der Kundin bzw. des Kunden und die Daten des amtlichen Lichtbildausweises halten wir unter Angabe der Höhe des Wetteinsatzes für eine Dauer von zumindest sieben Jahren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen fest.

3.7 Für unsere Dienstleistungen fallen keine Gebühren an.

3.8 Für bestimmte Wettmärkte und -arten gibt es Sonderbestimmungen, die im AnnexDokument "Angebotene Wettarten und Sonderbestimmungen" aufgelistet werden, welches in jeder Betriebsstätte aufliegt.

 

4. NAME UND ADRESSE DES BUCHMACHERS

4.1 Buchmacher und damit Wettanbieter ist die Network System Development GmbH, eingetragen Im Firmenbuch des Landesgerichts Innsbruck unter der Nummer 438218p. Die Geschäftsadresse lautet Meinhardstraße 16/10, 6020 Innsbruck, Österreich. Geschäftsführer ist Herr Zoran Milosevic.

 

5. WANN, WO UND UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN KÖNNEN WETTGEWINNE EINGELÖST WERDEN?

5.1 Auszahlungen von mehr als EUR 500,- erfolgen ausschließlich nach vorheriger Gutbuchung am Kundenkonto. Sofern der Kunde dies wünscht, können Gewinne darunter auch sofort in bar ausbezahlt werden.

5.2 Auszahlungen vom Kundenkonto erfolgen in Form einer Behebung in der kontoführenden Betriebsstätte. Die Kundin bzw. der Kunde weist dort die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter an, den jeweilig gewünschten Betrag in bar auszuzahlen, wodurch das Guthaben auf dem Kundenkonto um exakt diesen Betrag gekürzt wird. Es kann nur ein auf dem Kundenkonto zum Zeitpunkt der Auszahlung bereits vorhandenes Guthaben behoben werden. Alternativ kann auch eine Überweisung auf ein nachweislich dem Kunden gehöriges Konto erfolgen.

 5.3  Bei mehr als einer Siegerin bzw. einem Sieger werden die Quoten entsprechend aufgeteilt. Wird das Ereignis abgesagt und dadurch die Wette ungültig, so wird der Einsatz mit einem Multiplikator von 1,0 – also der exakten Einsatzhöhe – wieder rücküberwiesen. Für eine Kombiwette wird die Quote dementsprechend neu berechnet.

5.4 Die Kundin bzw. der Kunde ist angehalten, Geldflüsse auf seinem Kundenkonto zu kontrollieren. Sollte sie bzw. er Auffälligkeiten bemerken, so hat sie bzw. er dies den Mitarbeitern bzw. dem Leiter der Betriebsstätte unverzüglich mitzuteilen.

5.5 Stellt sich heraus, dass die Kundin bzw. der Kunde falsche Angaben macht, betrügt oder versucht zu betrügen, mit Geldern aus illegalen Quellen bezahlt oder die Gelder für illegale Zwecke verwendet, sich gegenüber uns unangemessen verhält (bspw. durch Störung des Geschäftsbetriebs unter Alkoholeinfluss, aggressives Verhalten oder anstößige Beschimpfung unserer Mitarbeiter/anderer Kunden) oder gegen dieses Wettreglement verstößt, so können wir die Auszahlung von Gewinnen und eingezahlten Einsätzen verweigern bzw. einziehen und die betreffende Person von unseren Leistungen ausschließen bzw. ihr Kundenkonto auflassen; in keinem Fall darf dadurch eine ungerechtfertigte Bereicherung unsererseits entstehen, sondern ist (etwa bei Geldherkunft aus illegalen Quellen) die Aufsichtsbehörde zu verständigen und im Einvernehmen mit dieser vorzugehen..

5.6 Manipulationen der Wettbestätigung durch die Kundin bzw. den Kunden sind unzulässig. Eine solche manipulierte Wettbestätigung ist als verfallen anzusehen; es besteht kein Anspruch auf Auszahlung des Gewinns oder Rückerstattung des Einsatzes.

6. VERBOT VON WETTEN DURCH KINDER, JUGENDLICHE UND GESPERRTE PERSONEN

6.1 Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, oder solche die eine persönliche Sperre bewirkt haben oder denen es entsprechend anzuwendender Gesetze rechtlich nicht erlaubt ist, an Wetten teilzunehmen, dürfen unsere Leistungen nicht nutzen.6.2 Wir verpflichten uns aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur ausnahmslosen Prüfung der Identität der Kundin bzw. des Kunden, um zu verhindern, dass minderjährige oder gesperrte Personen an Wetten teilnehmen können. Die Kundin bzw. der Kunde ist somit verpflichtet, einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Erst nach erfolgter Prüfung dürfen Kundinnen und Kunden an Wetten teilnehmen. Minderjährige oder gesperrte Personen sind vom Betreten des Wettlokals ausgeschlossen und werden nach Feststellung ihrer Identität dessen verwiesen.

7. INFORMATIONEN ÜBER DIE GEFAHR DES ENTSTEHENS VON SPIELSUCHT DURCH DIE WIEDERHOLTE TEILNAHME AN BUCHMACHER-WETTEN SOWIE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT VON BERATUNGS-UND AUFKLÄRUNGSGESPRÄCHEN

7.1 Wir weisen explizit darauf hin, dass Wetten süchtig machen kann. Die Kundin bzw. der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die Nutzung unserer Leistungen auf eigene Gefahr erfolgt. Die Teilnahme an Wetten besitzt ein hohes Suchtpotential und kann zu gravierenden psychischen Problemen sowie finanziellen Schwierigkeiten führen. Gründe dafür sind vor allem die aktive Einbindung der Wettteilnehmerin bzw. des Wettteilnehmers, die vielfältige Auswahl an Spiel- und Einsatzmöglichkeiten sowie die Annahme, dass es lediglich von den "richtigen" Entscheidungen der Wettteilnehmerin bzw. des Wettteilnehmers abhängt, ob ein Geldgewinn erzielt wird.

7.2 Wir versuchen, unsere Kundinnen und Kunden auch vor Ort auf die Gefahren von Wetten aufmerksam zu machen, indem wir entsprechende Infoblätter aushängen und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darin schulen, laufend Auskünfte bezüglich der Anzeichen und Gefahren einer Spielsucht zu erteilen.

7.3 Unsere Kundinnen und Kunden können anonyme und kostenlose Beratungs- und Aufklärungsgespräche über Spielsucht und ihr Entstehen beim Telefonservice vom Institut für Glücksspiel und Abhängigkeit (IGA) unter +43 662 874030 oder unter www.game-over.at in Anspruch nehmen.

8. HINWEIS AUF DIE MÖGLICHKEIT EINER SELBSTLIMITIERUNG / -SPERRE

8.1 Unsere Kundinnen und Kunden können Selbstlimitierungen festsetzen, um im Wege der Selbstkontrolle das gewünschte Spielverhalten zu erreichen. Dies funktioniert durch von der Kundin bzw. vom Kunden selbst gesetzte Limits: a) Einsatz pro Tag / 7 Tage / 30 Tage b) Verlust pro Tag / 7 Tage / 30 Tage c) Einzahlungslimit pro Tag / 7 Tage / 30 Tage

8.2 Eine Verringerung der Limits greift sofort, wohingegen eine Erhöhung der Limits erst nach einer Frist von frühestens 7 Tagen wirksam wird.

8.3 Des Weiteren kann sich die Kundin bzw. der Kunde sperren lassen. Dies ist besonders dann wichtig, wenn das oben beschriebene Mittel nicht das gewünschte Resultat erzielen, da es verhindert, dass die Kundin bzw. der Kunde weitere Wetten abschließen kann. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben bei jedem Wettabschluss im System zu überprüfen, ob eine Selbstsperre vorliegt.

 8.4 Die Selbstsperre kann an uns oder an die Behörde adressiert werden. Ab Einlangen der Behörde ist sie unwiderruflich

8.5 Eine Selbstsperre kann – für eine Dauer von mindestens zwei Jahren – von der Kundin bzw. dem Kunden im Rahmen eines Selbstausschlusses begründet werden. Darüber hinaus kann auch durch uns eine Sperre vorgenommen werden, falls die Kundin bzw. der Kunde selbst den Schweregrad des Problems nicht erkennt oder sonst nichts dagegen unternimmt.

 8.6 Die Kundin bzw. der Kunde kann sich nach Schließung des Kundenkontos dauerhaft bei uns sperren lassen.

 8.7 Gesperrte Kundinnen und Kunden sind von Wetten ausgeschlossen..

9. SONSTIGES

9.1 Dieses Wettreglement ist die einzige vertragliche Grundlage zwischen Network System Development GmbH als  Wettanbieterin und der Kundin bzw. dem Kunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zwecks Beweisbarkeit zwingend der Schriftform; nicht der Schriftform entsprechende Vereinbarungen sind ungültig.

9.2 Alle Informationen, die die Kundin bzw. der Kunde uns im Laufe der Gültigkeit dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt, sind wahr, vollständig und korrekt. Die Kundin bzw. der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über jedwede Änderung solcher Informationen in Kenntnis zu setzen.

 9.3 Es wird keine Garantie für zur Verfügung gestellte Informationsdienste (zB aktuelle Wettquoten etc.) übernommen. Nur die Quote, die von der Buchmacherin angenommen wird, gilt.

9.4 Nach jeder abgeschlossenen Wette wird der Kundin bzw. dem Kunden ein Wettschein nach § 21 Tiroler Wettunternehmergesetz ausgestellt. Dieser Wettschein beinhaltet somit:

  • eine Wettscheinnummer
  • das Datum und die Uhrzeit des Wettabschlusses
  • den Hinweis, daß die Wette mit der Network System Development GmbH als Buchmacherin abgeschlossen wurde
  • das Wettereignis oder die Wettereignisse
  • den Einsatz, die Quote und den erzielbaren Maximalgewinn
  • bei einem Wettabschluss über einen Wettterminal die Seriennummer des Terminals
  • einen Hinweis auf das Wettreglement

Der Wettschein bildet somit die vertragliche Zusammenfassung der Wette. Nicht amm Wettschein aufgeführte Vereinbarungen sind ungültig.

9.5 Die Öffnungszeiten der Betriebsstätte sind täglich von 11.00 Uhr bis 23:00 Uhr.

9.6 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Leistungen jederzeit zu modifizieren, zeitweise auszusetzen oder überhaupt einzustellen, ohne dass Dritte deswegen Ansprüche gegen uns geltend machen könnten.

 9.7 Forderungen gegen uns können weder entgeltlich noch unentgeltlich verpfändet oder abgetreten werden.

9.8 Im Falle von System- oder Kommunikationsfehlern besteht – außer im Falle von Vorsatz oder von uns verschuldeter grober Fahrlässigkeit – keine Gewährleistungsverpflichtung gegenüber der Kundin bzw. dem Kunden für derartige Fehler. Wir behalten uns das Recht vor, alle diesbezüglichen Wetten für ungültig zu erklären.

9.9 Das Kundenkonto darf nicht als Bankfazilität verwendet werden und Einzahlungen sind nur in Hinblick auf die Platzierung von Wetteinsätzen zu tätigen. Des Weiteren dürfen von den Kundinnen und Kunden nur Geldmittel, die nicht aus illegalen Aktivitäten stammen, auf das Kundenkonto transferiert werden.

9.10 Der Kunde erklärt, daß sämtliche eingesetzten Geldmittel nur aus legalen Quellen stammen und ordnungsgemäß versteuert sind. Jegliche kriminelle oder verdächtige Aktivität, insbesondere in Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wird unverzüglich an die zuständige Behörde gemeldet.

 9.11 Wir behalten uns die vorübergehende Sperre bis hin zur Schließung des Kundenkontos vor, sofern wir den Verdacht haben bzw. feststellen mussten, dass das Wettreglement durch die Kundin bzw. den Kunden verletzt wurde, diese bzw. dieser in einer Art und Weise agiert hat, die nicht im Einklang mit diesem Wettreglement oder den gesetzlichen Bestimmungen steht.  Eine Schliessung des Kundenkontos ist auch möglich wenn unsere Leistungen aus welchen Gründen auch immer nicht mehr zur Verfügung stehen; diesfalls ist das bestehende Guthaben auszuzahlen.

9.12 Nach Feststellen durch den Kunden verursachter Manipulationen behalten wir uns das Recht vor, das Guthaben auf dem Kundenkonto einzuziehen, sollte die Kundin bzw. der Kunde eine wesentliche uns schädigende Vertragsbedingung verletzt haben. Bei Festslellen des Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmungen wird das Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde gesucht, wie mit einem allfälligen noch gegebenen guthaben am Kundenkonto umzugehen ist.

 9.13 Die Kundin bzw. der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass alle Urheberrechte, Marken und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an sämtlichen Materialien oder Inhalten, welche wir zum Anbieten unserer Leistung verwenden, stets bei uns verbleiben. Die Kundin bzw. der Kunde ist zur Nutzung dieses Materials lediglich nach Erlaubnis unsererseits befugt.

9.14 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Wettreglements ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Wettreglements hiervon unberührt. Anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen Regelungen soll eine Bestimmung treten, deren Wirkungen der ursprünglichen am nächsten kommt, ohne gegen die gesetzlich zwingenden Vorschriften zu verstoßen.

 9.15 Wir behalten uns das Recht vor, dieses Wettreglement unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen abzuändern. Jedwede Abänderung wird der zuständigen Behörde (Amt der Tiroler Landesregierung) zur Kenntnis gebracht sowie die Kundinnen und Kunden mittels Aushang informiert.

10. DATENSCHUTZRICHTLINIE

10.1 Die personenbezogenen Daten des Wettkunden werden lediglich von den Mitarbeitern der Buchmacherin und soweit erforderlich deren Lieferanten zum gesetzeskonformen Bereitstellen der in diesem Wettreglement umschriebenen Leistungen verwendet. Dadurch können die Daten unter Umständen ins Ausland gelangen, insbesondere auch in Staaten, welche nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, und in denen das Datenschutzniveau vom hiesigen abweichen kann.

10.2 Die Daten werden insbesondere nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben, es sei denn, der Kunde erteilt seine gesonderte, schriftliche Zustimmung oder es besteht die Notwendigkeit dazu aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder eines Gerichtsverfahrens.

10.3 10.3 Der Kunde akzeptiert und stimmt der durch den Buchmacher durchzuführenden Speicherung und Verarbeitung von persönlichen Daten im gewöhnlichen Rahmen der Wettvermittlung zu. Die Speicherung und Verarbeitung ist erforderlich, um dem Kunden den Zugriff und die Nutzung der angebotenen Leistungen gewähren zu können.

10.4 Der Buchmacher wird persönliche Kundendaten nur verwenden, um die Teilnahme des Kunden an den Spielen und die Durchführung von Aktivitäten in Hinblick auf die Teilnahme des Kunden an den Spielen zu ermöglichen.

10.5 Von Kunden, welche Wetten mit einem Einsatz von mehr als EUR 50,-- abschließen möchten, halten wir die Identität des Kunden und die Daten des vorzulegenden amtlichen Lichtbildausweises unter Angabe der Höhe des Wetteinsatzes (Wettbuch) für eine Dauer von sieben Jahren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen fest.

10.6 Der Kunde hat das Recht, auf seine von uns gespeicherten persönlichen Daten, jederzeit zuzugreifen und diese kostenlos abändern zu lassen, sofern Unrichtigkeiten bestehen.. Dies kann in jeder Betriebsstätte vorgenommen werden. Ein Recht auf vollständige Löschung besteht jedoch aufgrund zwingender Vorschriften (Tiroler Wettunternehmergesetzes und Remote Gaming Regulations in Verbindung mit Art 30 der EU-Richtlinie) nicht.

10.7 Zur Bearbeitung des Kundenkontos und damit verbundenen Transaktionen behält sich der Buchmacher vor, Informationen bei Kreditratingagenturen sowie Ermittlungsbehörden für Betrug und Geldwäsche einzuholen. Der Kunde stimmt hierbei einer solchen Offenlegung zu.

 

11. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

11.1 Für dieses Wettreglement gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Der Gerichtsstand ist jener, an dem der Kunde seinen Hauptwohnsitz hat.

11.2 Jedwede Beschwerden der Kundinnen und Kunden werden sehr ernst genommen. Diese können an jedem Standort abgegeben werden oder aber auch mittels email an unseren dazu betrauten Softwarepartner [email protected] übermittelt werden. Wir sind bemüht, so schnell als möglich, längstens jedoch binnen 48 Stunden, Ihr Anliegen zu bearbeiten.